Verlegen
, [
1269-1270] verb. reg. act. welches nach
Maßgabe der Bedeutung der Partikel ver in einem verschiedenen Verstande
gebraucht wird. 1. An einen andern Orte legen; doch nur in einigen Fällen. Die
Messe von Frankfurt nach Breslau verlegen. Eine Universität von einem Orte nach
dem andern verlegen. Die Handlung eines Schauspiels nach Rußland verlegen.
Ingleichen von der Zeit. Einen Festtag, einen Jahrmarkt verlegen, auf eine
andere Zeit ansetzen, bestimmen. Den Termin verlegen. Daher die Verlegung. 1.
An einen unbekannten Ort legen. Ich habe meinen Hut verlegt. Es ist verlegt
worden. Daher das Verlegen und die Verlegung. 3. Durch ein gelegtes Hinderniß
versperren, verschließen, wie im ähnlichem Verstande auch verhauen, verlaufen,
versetzen u. s. f. gebraucht werden. Jemanden den Weg nach der Stadt verlegen.
Wo es oft von einem jeden Hindernisse gebraucht wird, wodurch man jemanden so
wohl im Fortgange, als auch in der Fortsetzung eines Geschäftes, hindert. Ich
habe bedacht, was Amalek Israel thät, und wie er ihn (ihm) den Weg verlegte, da
er aus Ägypten zog, 1 Sam. 15, 2. Figürlich bedeutet es in einigen
Oberdeutschen Gegenden auch so wohl verkümmern, mit Arrest belegen, als auch
verbiethen, untersagen. In der Jägerey werden die Feldhühner verlegt, wenn man
das Treibzeug um sie her legt oder stellt. Daher das Verlegen und die
Verlegung. 4. Mit etwas belegen, doch nur in einigen in Handel und Wandel
üblichen figürlichen Bedeutungen. Ein Land mit Waaren verlegen, versehen.
Sachsen verlegt ganz Europa mit blauer Farbe. Einen Kaufmann mit Waaren
verlegen, ihm die zur Handlung nöthigen Waaren verschaffen; auch ohne den
folgenden Nebenbegriff des Vorschusses. Einen Handwerksmann mit Arbeit
verlegen. In engerer Bedeutung verlegt man jemanden, wenn man ihm die zu einem
Nahrungsgeschäfte nöthigen Kosten vorschießet. Jemanden mit den Kosten, mit
Gelde verlegen. Auch mit der vierten Endung der Sache. Ich muß es verlegen, die
Kosten dazu vorschießen. Wo sich der Begriff des Verlegens oder Auslegens mit
einschleicht. Jemanden mit Waaren verlegen, ihm die Waaren vorschußweise
reichen. Dahin gehöret auch die bey den Buchhändlern übliche Bedeutung dieses
Wortes, wo ein Buch verlegen so viel ist, als, die Kosten zum Drucke eines
Buches, als seiner Waare, als seines Handlungs-Artikels, vorschießen. Wer ein
solches Buch nicht als seine Waare ansiehet, von dem sagt man auch nicht, daß
er es verlege, wenn er gleich die Kosten zu dessen Drucke hergibt. Im Schwed.
förlägga. In dieser vierten Bedeutung sagt man zwar auch die Verlegung, aber
noch häufiger der Verlag.
S. dasselbe. [
1271-1272]