Verlaufen
, [
1267-1268] verb. irreg. (
S. Laufen,) welches in doppelter Gestalt gebraucht wird.
I. Als ein Activum und Reciprocum. 1. Durch Laufen versperren, verschließe, in
welchem Verstande man nur noch sagt, jemanden den Weg verlaufen, eigentlich ihm
in den Weg laufen, daß er nicht weiter kann, wofür man auch verrennen sagt. 2.
So, daß ver die Bedeutung der Ferne, der Entfernung hat; als ein Reciprocum.
(1) Sich laufend entfernen, aus dem Wirkungskreise unserer Empfindungen laufen.
Besonders von dem Wasser. Das Wasser verläuft sich, hat sich schon verlaufen.
Das Gewässer verlief sich, 1 Mos. 8, 3, 5. Figürlich von der Zeit und ihren
Theilen, ist das folgende Neutrum üblicher. Figürlich gebrauchte man es ehedem
auch für geschehen, sich zutragen, besonders von der Art und Weise, wie sich
eine Sache zugetragen hat. Was hat sich verloffen? Theuerd. Kap. 44;
zugetragen.
Es hat die Sache sich nicht also längst verloffen, Opitz.
In welcher Bedeutung es doch veraltet ist. (
S. auch Verlauf.) (2) Sich durch Laufen oder im Laufen
verirren. Es hatte sich ein Schaf von der Herde verlaufen. In dem
Billard-Spiele verläuft man sich, oder die Kugel verläuft sich, wenn sie in ein
Loch läuft, in welches sie den Ball des Gegners treiben sollte. In der
figürlichen Bedeutung des Versündigens, Hof. 5, 2, ist es veraltet. (3) Aus
einander laufen. Die Truppen haben sich verlaufen. Alle Anwesende verliefen
sich. Vermuthlich gehöret dahin auch die bey den Mahlern übliche Bedeutung, wo
sich die Farben verlaufen, wenn sie auf eine unmerkliche Art in einander
übergehen, welches auch sich verlieren genannt wird. II. Als ein Neutrum mit
dem Hülfsworte seyn, und in der vorigen Bedeutung der Partikel ver, wo es doch
nur von der Zeit und ihren Theilen gebraucht wird, schnell vergehen, wofür man
auch verstreichen gebraucht. Die Zeit verläuft bald. Der Tag ist mir unter den
Händen verlaufen. Anm. Schon bey dem Notker ferlouffen.
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1269-1270]