Die Verlassenschaft
, [
1267-1268] plur. die -en, von der ersten
Bedeutung des Zeitwortes verlassen, was man bey seinem Tode an zeitlichen
Gütern verläßt oder hinterläßt; die Hinterlassenschaft, der Nachlaß, im
Oberdeutschen das Verlaßthum, in Rücksicht dessen, der sie erbt, die Erbschaft.