Verkuppeln
, [
1263-1264] verb. reg. act. eigentlich
verbinden, wo es doch nur von kuppeln 2. üblich ist. Zwey Personen verkuppeln,
sie zu unerlaubter Befriedigung sinnlicher Begierde so wohl verleiten, als auch
dazu verhelfen. Sich mit einer Person verkuppeln, sich zur unerlaubten
Befriedigung sinnlicher Begierden mit ihr verbinden. Von der ehelichen
Verbindung wird es nur im gemeinen Leben und im verächtlichen Verstande
gebraucht.