Verkündigen
, [
1263-1264] verb. reg. act. öffentlich,
feyerlich bekannt machen. Verkündigt meinem Vater alle meine Herrlichkeit, 1
Mos. 45, 13. Die Sonne verkündigt den Tag, Sir. 43, 2. Gottes Wort, das
Evangelium verkündigen. Die Verkündigung Mariä, die der Maria von dem Engel
Gabriel geschehene Bekanntmachung ihrer Empfängniß und dieses Fest, das Fest
der Empfängniß Mariä. Das Zeitwort wird im Hochdeutschen, außer der biblischen
Schreibart, nur noch in der höhern Schreibart, besonders von der Bekanntmachung
einer künftigen Sache gebraucht. Der Wächter verkündigt den Tag. Cassandra
verkündigte nichts, als Unglück. Alle seine Züge verkündigten den nahen Tod. Im
Oberdeutschen hingegen ist es für ansagen, bekannt machen u. s. f. überhaupt
üblich. Es wurde bey Hofe verkündiget, daß folgende Personen zu Kammerherren
ernannt worden. So auch die Verkündigung. Anm. Es ist das Intensivum von dem im
Hochdeutschen veralteten verkünden, welches noch im Oberdeutschen häufig ist.
Ehedem wurde dafür das einfache künden, kundan, gebraucht. Das Hauptwort die
Verkündigung für Nachricht, wir verkündigen euch die Verkündigung, die wir von
ihm gehört haben, 1 Joh. 1, 5. ist ungewöhnlich.