Verklatschen
, [
1259-1260] verb. reg. act. welches nur in
den niedrigen Sprecharten üblich ist. 1. Etwas verklatschen, eine Sache durch
Ausklatschen, d. i. unzeitige Bekanntmachung, voreilige Schwatzhaftigkeit
verderben. Die Sache ist schon verklatscht. Auch nur überhaupt so viel, wie
ausklatschen. 2. Jemanden verklatschen, ihn durch Klätscherey in einen übeln
Ruf bringen. So auch die Verklatschung.
S. Klatschen.