Verkennen
, [
1259-1260] verb. reg. act. (
S. Kennen,) irrig erkennen, doch nur im engern
Verstande, aus Irrthum für etwas anders halten, als es ist. Jemanden verkennen,
ihn für eine andere Person halten. Den Werth einer Sache verkennen, ihn
entweder gar nicht kennen, oder ihn doch nicht gehörig zu schätzen wissen. Wie
ist es möglich, einen Mann zu schätzen, der seinen eigenen Werth verkennt! Wie
sehr verkennen sich die Menschen, die von dem feinern Vergnügen nichts wissen
wollen, die ihnen der Schöpfer vorgesetzt hat! Der mich und dich verkennt,
Opitz.