Verhelfen
, [
1253-1254] verb. irreg. act. (
S. Helfen,) zum Besitze oder Genusse einer Sache helfen,
mit der vierten Endung der Person. Jemanden zu etwas, zu einem Amte, zu einer
Beförderung verhelfen. Ich habe ihn zu einem ansehnlichen Gewinn verholfen. Ich
will dich zu der Ehre verhelfen, daß du ihn sehen sollst. Daher die Verhelfung.
Anm. Gemeiniglich gebraucht man dieses Wort mit der dritten Endung, einem zu
etwas verhelfen, Gottsch. welches aber ganz wider die Natur der mit ver
zusammen gesetzten Zeitwörter ist, welche allemahl die vierte Endung der Sache
erfordern.