Verheirathen
, [
1251-1252] verb. reg. act. durch Heirath
mit einer andern Person verbinden, so wohl absolute. Seine Tochter
verheirathen, im gemeinen Leben auch ausheirathen. Sich verheirathen.
Verheirathete Kinder haben. Verheirathet seyn. Als auch mit Bezeichnung der
Person, welche durch Vorwörter ausgedruckt wird. Seine Tochter an einen
angesehenen Mann verheirathen. Noch häufiger mit dem Vorworte mit. Seinen Sohn
mit einer Person verheirathen. Sich mit einer Person verheirathen, sie
heirathen. Aber der biblische intransitive Gebrauch, ohne Reciprocation,
welcher verheirathet, der thut wohl, welcher aber nicht verheirathet, der thut
besser, 1 Cor. 7, 38, ist wider den Sprachgebrauch. Daher die Verheirathung.