Verhaften
, [
1243-1244] verb. reg. act. von dem
einfachen haften, so fern es für häften oder heften active gebraucht wurde. 1.
Die persönliche Freyheit durch gerichtliche oder obrigkeitliche Einsperrung
einschränken. Jemanden verhaften, wofür doch in Verhaft nehmen, und bey den
Soldaten arrestiren und verarrestiren üblicher sind. In manchen Kanzelleyen hat
man dafür auch das Zeitwort inhaftiren, im barbar. Lateine inhaftare. Daher ein
Verhafteter, welcher sich im Verhaft befindet, im gemeinen Leben ein Arrestant,
in den Gerichten ein Arrestat, zuweilen auch ein Inhaftirter, und in manchen
Fällen ein Gefangener. 2. Als ein Unterpfand einem andern in dessen Gewalt
übertragen, oder ihm zum Unterpfande setzen, wie verpfänden, welches doch nur
in engerm Verstande üblich ist. Wirst du Bürge für deinen Nächsten, und hast
deine Hand bey einem Fremden verheftet, (verhaftet;) Sprichw. 6, 1. Sey nicht
bey denen, die ihre Hand verhäften (verhaften,) und für Schuld Bürge werden,
Kap. 22, 26. In diesem Verstande sagt man nur noch zuweilen, jemanden verhaftet
seyn, ihm als Bürge verpflichtet seyn. Daher ist in einigen Gegenden das
Angeld, Handgeld, auch unter dem Nahmen des Verhaftgeldes oder Verhaftpfenniges
bekannt. 3. In noch weiterer Bedeutung ist jemanden verhaftet seyn, ihm zu
gewissen persönlichen Obliegenheiten verbunden seyn, wo es doch auch nur noch
selten und nur in einigen Fällen gebraucht wird. Der Schuldner ist seinem
Gläubiger verhaftet, vermuthlich, so fern der Gläubiger bey unterbleibender
Zahlung ein gewisses Recht auf die Person des Schuldners hat; wo man auch sagt,
jemanden mit Geld, mit Schuld verhaftet seyn, ihm schuldig seyn.
Dem Fleiße will ich seyn, als wie ein Knecht, verhaft,
(verhaftet,) Damit ich möge seyn ein Herr der Wissenschaft, Logau.
Gott verhaftet werden, zur Erduldung der verdienten Strafe
von Gott verpflichtet werden. So auch die Verhaftung. Anm. Ver hat in der
ersten Bedeutung eine mehr intensive Kraft, in den folgenden aber scheint es
eigentlich eine Entfernung, Übertragung an einen andern, zu bezeichnen, wie im
verpfänden, versetzen, veräußern, Luthers verhäften und verheften ist zwar der
Regel nach richtig, von dem Activo häften, aber ganz wider den Hochdeutschen
Sprachgebrauch.)