Der Verhaft
, [
1243-1244] des -es, plur. inus. welches
von dem folgenden Zeitworte nur in engerer Bedeutung üblich ist, den Zustand
des Befindens im Gefängnisse, in gerichtlicher Verwahrung, zu bezeichnen, wo es
von Personen am üblichsten ist; im gemeinen Leben der Arrest. Jemanden in
Verhaft nehmen, ihn zum Verhaft bringen. Im Verhafte seyn. Jemanden des
Verhaftes entlassen. Sich aus dem Verhafte los machen. In Verhaft gerathen. Zum
Überflusse wird oft noch das Beywort gefänglich hinzu gesetzt. In gefänglichen
Verhaft nehmen. Seltener gebraucht man es von Sachen. Sachen in Verhaft nehmen.
Verhaft auf Waaren legen, Arrest. In einigen Gegenden ist es im weiblichen
Geschlechte üblich: jemanden zur gefänglichen Verhaft bringen; welches denn das
einfache die Haft für sich hat, welches ehedem für Verhaft gebraucht wurde, und
auch noch dafür üblich ist. Zur Haft bringen.