Der Vergleich
, [
1237-1238] des -es, plur. die -e, von dem
folgenden Zeitworte. 1. Die Handlung des Vergleichens, die Vergleichung, in der
zweyten Hauptbedeutung, oder vielmehr die Ähnlichkeit zwischen zwey Dingen,
welche eine Vergleichung möglich macht; eine nur im gemeinen Leben übliche
Bedeutung, in welcher der Plural nicht Statt findet. Und doch ist zwischen ihm
und Damon kein Vergleich, es findet keine Vergleichung zwischen ihnen Statt,
sie sind nicht mit einander zu vergleichen. Opitz gebraucht dieses Hauptwort
mehrmahls für Vergleichung. 2. Ein Vertrag zur Hebung einer bereits
entstandenen oder bevorstehenden Streitigkeit, woraus zugleich erhellet, daß
Vergleich eine Unterart des Vertrages, folglich von engerm Umfange der
Bedeutung ist. Einen Vergleich mit jemanden treffen. Einen Vergleich machen. Es
kommt zu einem Vergleiche, zu einem gütlichen Vergleiche. Die Sache zu einem
Vergleiche bringen, einleiten. Sich in einen Vergleich einlassen, einen
Vergleich eingehen. Jemanden zum Vergleiche bewegen. Den Vergleich halten,
brechen. [
1237-1238]