Vergewissern
, [
1235-1236] verb. reg. act. gewiß machen,
weiches gleichfalls nur im Oberdeutschen und in den Hochdeutschen Kanzelleyen
üblich ist, in der edlern Schreibart aber nicht vorkommt. 1. Fest, gewiß
machen, bestätigen. Einen Contract vergewissern. Zu mehrerer dessen
Vergewisserung ist gegenwärtiges - unterzeichnet und untersiegelt worden, für
Gewißheit. 2. Gewisse Nachricht, gewisse Überzeugung gewähren. Jemanden
vergewissern, ihn von etwas vergewissern. Sich vergewissern, sich überzeugen.
So auch die Vergewisserung.