Vergeblich
, [
1231-1232] -er, -ste, adj. et adv.
gleichfalls von dem Zeitworte vergeben. 1. Was vergeben werden kann, in der
letzten Bedeutung des Zeitwortes und im Gegensatze des unvergeblich. Eine
vergebliche Sünde, eine erlaßliche. Indessen wird es in dieser Bedeutung nur
selten gebraucht. 2. Von vergeben, ohne Erreichung seiner Absicht geben, ist
vergeblich, was ohne Erreichung der dabey gehabten Absicht ist oder geschiehet,
für das minder übliche vergeben, und in der Adverbial-Form, wie vergebens.
Vergebliche Worte, Ephes. 5, 6, welche ihre Absicht nicht erreichen, und also
von den unnützen noch verschieden sind. Sich viele vergebliche Mühe machen.
Alle deine Arbeit ist vergeblich. Seine Gnade ist nicht an mir vergeblich
gewesen, 1 Cor. 15, 10. So durch das Gesetz die Gerechtigkeit kommt, so ist
Christus vergeblich gestorben, Gal. 2, 21.
Vergeblich böthe sie mir heut Mit ihrer Hand Unsterblichkeit,
Raml.
Jemanden eine vergebliche Hoffnung machen. Anm. Es ist
vermittelst der Ableitungssylbe lich von dem Zeitworte vergeben gebildet, und
sollte eigentlich auf eine vergebene Art bedeuten, wird aber doch für das
Beywort vergeben selbst gebraucht. Das Nebenwort vergeblich ist zwar vollkommen
gangbar, indessen wird doch vergebens bey nahe häufiger gebraucht, besonders in
dem gesellschaftlichen Umgange.