Verfüttern
, [
1227-1228] verb. reg. act. 1. Als Futter
gebrauchen. Hier wird für die Pferde nichts als Hafer verfüttert. 2. Als Futter
verbrauchen, alle machen. Alles Heu, alles Stroh verfüttern. 3. Durch
ungebührliches Füttern, oder schädliches Futter verderben. Das Pferd ist schon
verfüttert. Daher das Verfüttern, und obgleich seltener, die Verfütterung.