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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Verfassung | | + Verfaulenzen

Verfaulen

, [1221-1222] verb. reg. welches in doppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn, durch die Fäulniß verzehret werden. In der Erde verfaulen. Verfaultes Holz. Daher das Verfaulen. Bey dem Notker irfulen, im Oberd. noch jetzt erfaulen. 2. Als ein Activum, faul machen, eine im Hochdeutschen ungewöhnliche Bedeutung.
Wenn scharfe Pestilenzen Verfaulen Land und Luft, Opitz.
In andern Oberdeutschen Gegenden ist dafür verfäulen üblich.
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