Die Verfassung
, [
1221-1222] plur. die -en. 1. Die Handlung
des Verfassens, wo es doch nur zuweilen im gemeinen Leben gebraucht wird; ohne
Plural. 2. Figürlich, und von Verfassen 2 (2), die Art und Weise der Verbindung
der Theile zu einem Ganzen, wo es doch nur in einigen wenigen Fällen gebraucht
wird. Besonders ist die Verfassung eines Landes oder die Landesverfassung, die
Art und Weise, wie dasselbe nach allen Theilen regieret und verwaltet wird; in
welchem Falle auch der Plural gebraucht wird. Die Kreisverfassung, die innere
Einrichtung eines Kreises. Zuweilen bezeichnet es auch die Verbindung der
äußern und innern Umstände eines Menschen. Man muß ihm wegen seiner jetzigen
Verfassung sehr liebreich nachsehen. In engerer Bedeutung und ohne Plural ist
die Verfassung, die Verbindung der äußern Umstände zur Erreichung einer
Absicht, die Anstalten, die Bereitschaft. Sich auf einen Krieg in gute
Verfassung setzen. In guter Verfassung seyn, stehen. Sich zu einem Bau in
Verfassung setzen, die nöthigen Anstalten dazu machen. Den Feind in schlechter
Verfassung antreffen, in schlechter Bereitschaft. Außer aller Verfassung zu
etwas seyn, ganz unbereitet. Ein Herz, das in der Verfassung steht, sich wegen
des Mangels der äußern Güter zu beruhigen. Im gemeinen Leben ist dafür auch das
ausländische Positur üblich, so wie man von der innern Verfassung des Gemüthes
in einzelnen Fällen lieber Fassung gebraucht.