Verfassen
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1221-1222] verb. reg. act. wo ver eine
Verbindung zu bezeichnen scheinet, daher verfassen eigentlich durch Fassen
verbinden, zusammen fassen oder verbinden bedeutet. 1. Im eigentlichen
Verstande, in welchem es noch zuweilen im gemeinen Leben vorkommt. In der
Zimmermannskunst hat man Haupthölzer, welche zu oberst über den Ständern
liegen, und sie also zusammen verfassen, verbinden. 2. In weiterm und
figürlichem Verstande. (1) * Auf daß alle Dinge zusammen in ein Haupt verfasset
würden in Christo, Ephes. 1, 10; verbunden, vereiniget. Da er die Tiefen mit
seinem Ziel verfassete, Sprichw. 8, 27; einschränkte, in ihre Gränzen schloß.
Das wird in diesem Worte verfasset u. s. f. Röm. 13, 9. In welchen Fällen es
doch gleichfalls veraltet ist. (2) * Die Theile eines Ganzen in Ordnung und
gehörige Verbindung bringen; eine gleichfalls veraltete Bedeutung, in welcher
noch Verfassung üblicher ist, (
S. dasselbe.) (3) In engerm Verstande gebraucht man es,
so wie abfassen, noch von schriftlichen Aufsätzen, eine Rede schriftlich
aufsetzen, eigentlich, sie allen ihren Theilen nach gehörig verbinden. Einen
Brief, eine Rechnung, eine Klage u. s. f. verfassen, sie aufsetzen. Ein Gedicht
verfassen, es machen. Ein Buch verfassen, es schreiben, verfertigen. Daniel
schrieb denselbigen Traum und verfassete ihn also, Daniel 7, 1; setzt ihn so
auf. (
S. auch Abfassen.) Es fängt in dieser Bedeutung im
Hochdeutschen an zu veralten, obgleich Verfasser noch vollkommen gangbar ist.
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1221-1222]