* Der Verfang
, [
1219-1220] des -es, plur. car. ein im
Hochdeutschen ungewöhnliches Hauptwort, von dem folgenden Zeitworte. 1. Der
Zustand, da etwas verfängt, als Mittel die verlangte Wirkung hervor bringt. Wo
kein Verfang der Güter mehr zu hoffen ist. 2. Der Nachtheil. Seinen Erben zum
Verfange ein Testament machen. 3. In einigen Gegenden wird der den Kindern
gehörige väterliche oder mütterliche Theil das Verfangrecht genannt.