* Vereinbaren
, [
1213-1214] verb. reg. act. vereinigen, d.
i. so wohl eins, als auch einig, machen. Zwey Stücke Holz mit einander
vereinbaren, verbinden, sie zu einem Stücke verbinden, es sey auf welche Art es
wolle. Streitige Gemüther vereinbaren, vereinigen. Seine Truppen mit den
Truppen eines andern vereinbaren. Sich mit jemanden vereinbaren. Das läßt sich
mit deiner schuldigen Pflicht nicht vereinbaren, vereinigen, widerspricht
derselben. Die Vereinbarung mit Gott, Vereinigung. Das ganze Zeitwort ist im
Oberdeutschen am üblichsten, und wird nur hin und wieder von einigen
Hochdeutschen zur Nachahmung gebraucht. Die einfachern einbaren und einbar sind
längst veraltet. In den mittlern Zeiten kommt noch geeinbaren für vereinbaren
vor.