Verdenken
, [
1199-1200] verb. irreg. act. (
S. Denken,) welches ehedem in verschiedenen Bedeutungen
üblich war. 1. * Mit seinen Gedanken in der Irre herum schweifen, als ein
Neutrum; eine längst veraltete Bedeutung. So geschiehet uns danne uuir uuellen
betondo an Got tenchen, daz uuir an ander unsih ferdenchen, Notker. Ver hat
hier die Bedeutung des Irrthums, (
S. Ver 4. (g)). 2. * Bedenken, überlegen, Schwed.
förtänka, eine gleichfalls veraltete Bedeutung, wo ver eine intensive Bedeutung
gehabt zu haben scheinet. 3. * Ernstlich, stets an etwas gedenken; in welchem
Verstande man in dem Mittelworte ehedem sagte auf oder an etwas verdacht seyn,
S. Ver. 5.
Wie tuon ich so das ich so herzekliche Bin an si verdaht,
Heinr. von Morunge. Ich was so verre an si verdaht Das ich mich underwilent
niht versan, Fried. von Hufen. Das ich uf sorge bin verdaht, Reinmar der Alte.
Auch diese Bedeutung ist veraltet. 4. * Muthmaßliche Gedanken
eines begangenen Übels von jemanden haben, mit der vierten Endung der Person.
Auch diese Bedeutung ist nicht mehr gangbar, indem man jetzt dafür sagt,
jemanden in Verdacht haben, welches Hauptwort selbst noch ein Überbleibsel
dieser Bedeutung ist. Wenn jemand einer Missethat verdacht wirdt, Constit.
Carol. 1532, Art. 28; wegen einer Missethat in Verdacht ist. Oder war darunder
gewohnt oder verdacht were, in einer Öster. Urk. von 1440. Ver scheinet hier
und in der folgenden Bedeutung eigentlich eine Verschlimmerung des Zustandes
vermittelst des Zeitwortes zu bezeichnen, (
S. Ver 2. (h)) 5. Übel auslegen, eine mit der vorigen
verwandte Bedeutung, welche die einzige noch gangbare ist, und in welcher es
auf doppelte Art gebraucht wird. (1) Mir der dritten Endung der Person, und der
vierten der Sache, welche Wortfügung im Hochdeutschen am gangbarsten ist. Wer
will mir das verdenken? Wenn er es thut, so kann ich es ihm nicht verdenken.
(2) Mit der vierten Endung der Person, welche Wortfügung in einigen
Oberdeutschen Gegenden die herrschende ist. Wird mich demnach hoffentlich
niemand verdenken, daß u. s. f. Opitz; wo statt des Accusativs der Sache auch
wohl das Wörtchen darum gebraucht wird. Ich glaube nicht, daß er mich drum
verdenket.
Gesetzt, ich wüßt' es auch, Ich wollte sie darum noch lange
nicht verdenken, Günth.