Die Verdammung
, [
1197-1198] plur. inus. die Handlung des
Verdammens; am häufigsten noch in der theologischen Bedeutung. Daher das
Verdammungsurtheil, auch im gerichtlichen Verstande, das Urtheil, worin und
wodurch jemand verdammt, d. i. für straffällig erkläret wird. Schon bey dem
Notker Ferdamnunga.