Die Verdammniß
, [
1197-1198] plur. car. der Zustand, da
jemand verdammt, d. i. für einen Übertreter eines Strafgesetzes erkläret, und
der verdienten Strafe übergeben wird; ein nur in der theologischen Schreibart
von der Bestrafung nach diesem Leben übliches Wort. Die ewige Verdammniß. Der
Weg, der zur Verdammniß führet, Matth. 7, 13. Darum werdet ihr desto mehr
Verdammniß empfahen, Kap. 23, 14. Sie sind in gleicher Verdammniß, sagt man
wohl noch im gemeinen Leben, d. i. sie haben einerley Strafe verdient. Da die
mit -niß zusammen gesetzten Wörter bald weiblichen, bald auch ungewissen
Geschlechtes sind, so wird auch dieses in einigen Gegenden in dem letztern
gebraucht, welches auch einige Mahl in der Deutschen Bibel vorkommt. Das
Verdammniß und der Tod sprechen, Hiob 28, 22. Welcher Ende das Verdammniß,
Phil. 3, 19. Indessen ist im Hochdeutschen das weibliche am üblichsten.
S. -Niß.