Das Verboth
, [
1191-1192] des -es, plur. die -e, von dem
Zeitworte verbiethen, der Befehl eines Höhern oder Vorgesetzten, wodurch die
Unterlassung einer Handlung gebothen wird, Gegensatze des Gebothes. Die Macht,
Geboth und Verboth zu erlassen, zu gebiethen und zu verbiethen. Ein Verboth
erlassen, ehedem thun. Jemandes Verboth nicht achten. Dieses Verboth trifft uns
nicht, gehet uns nicht an. Ein Verboth aufheben. Eine Handlung mit einem
Verbothe belegen.