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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

* Verbösern | | Das Verboth

Verboßen

, [1191-1192] verb. reg. act. et recipr. welches nur in den gemeinen Sprecharten für das anständigere erboßen üblich ist, in Bosheit, d. i. hohen Grad des Zornes, versetzen. Verboßt seyn. Sich verboßen.
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