Die Urfehde
, [
1149-1150] plur. die -n, ein altes, jetzt
nur noch in den Rechten übliches Wort, das eidliche Versprechen zu bezeichnen,
daß man sich wegen einer Beleidigung, und besonders wegen eines erlittenen
Verhaftes, nicht rächen wolle, der Eid eines verwiesenen oder entlassenen
Verhafteten, sich nicht zu rächen. Die Urfehde schwören. Die Urfehde brechen,
sich, der geschwornen Urfehde ungeachtet, zu rächen suchen. Im Nieders.
Oorveithe, wo auch oorfeiden und verorfeiden, die Urfehde schwören bedeutet,
Schw. Urfecht, im mittlern Lat. Vrpheda. Die letzte Hälfte dieses Wortes ist
das alte Fehde, Krieg, thätliche Feindschaft; die Partikel ur aber, bey welcher
fast alle Wortforscher in diesem Falle angestoßen sind, hat hier unstreitig die
Bedeutung des un, welche aus andern Beyspielen erweislich genug ist,
S. Ur; so daß Ur- fehde, die Unterlassung aller Fehde
bedeutet. Die Gewohnheit, einen Missethäter oder auch andern Verhafteten, bey
Entlassung aus dem Verhafte, die Urfehde schwören zu lassen, rühret noch von
dem in den mittlern Zeiten so üblichen Faustrechte und der damahls gangbaren
Selbstrache her, und hat auch noch jetzt ihren Nutzen. Ein anderes bey nahe
gleich bedeutendes, aber wenigstens im Hochdeutschen veraltetes Wort ist
Urfriede, oder das eidliche Versprechen eines Verhafteten, den Frieden wegen
des Verhaftes nicht zu brechen, welches in den Schriften der mittlern Zeiten
mehrmahls vorkommt, und wo ur freylich eine andere Bedeutung haben muß, als ein
Urfehde. Frisch vermuthet nicht unwahrscheinlich, daß es so viel als Verfriede
bedeute, und von dem veralteten verfrieden, durch Frieden oder Befriedigung
befestigen, abstamme. [
1151-1152]