Urbar
, [
1147-1148] -er, -ste, adj. et adv.
einträglich, was Nutzen, Gewinn einträgt, doch nur noch in engerer Bedeutung
von der Oberfläche der Erde und ihren Theilen, Feldfrüchte tragend und dazu
geschickt gemacht, tragbar; im Gegensatze des wüst, öde u. s. f. Urbares Land,
angebauetes. Ein ungebauetes Stück Landes urbar machen, es in tragbare Äcker
verwandeln, durch Ausrottung des Holzes, u. s. f. Nieders. gleichfalls urbar,
Holländ. oorbaar. Bar stammet hier von dem alten bären, tragen, ab, ur ist mit
er gleich bedeutend, so daß dieses Wort so viel wie erträglich, d. i.
austräglich, einträglich bedeutet, Ertrag habend und gebend. Ehedem wurde es
für nützlich, brauchbar überhaupt, gebraucht, in welchem weitern Verstande es
im Hochdeutschen veraltet ist.