Der Urahn
, [
1147-1148] des -en, plur. die -en, ein im
Hochdeutschen wenig gebräuchliches, im Oberdeutschen aber gangbares Wort, den
Vater des Großvaters zu bezeichnen, der Ältervater, Großgroßvater oder
Urgroßvater, Lat. Proavus, welchen man, wen man mit Ehrerbiethung von demselben
spricht, auch wohl den Urahnherren nennet. Eben daselbst heißt die Ältermutter
oder die Urgroßmutter die Urahn oder Urahnfrau. Ur bedeutet hier entweder etwas
das eher ist, oder es stehet auch in nahe verwandter Bedeutung für ober, über,
indem der Urahn im Oberdeutschen auch Oberahn und Aberahn genannt wird.
S. auch Urältern, Urenkel und Urgroßvater.