Unzweifelhaft
, [
1143-1144] -er, -este, adj. et adv. der
Gegensatz, von zweifelhaft, doch nur so fern es objective gebraucht wird, woran
man nicht zweifeln kann und darf, wobey kein Zweifel Statt findet. Ein
unzweifelhaftes Zeugniß. Das ist unzweifelhaft wahr. Unstreitig, unleugbar
werden im ähnlichen Verstande gebraucht; ungezweifelt aber bedeutet eigentlich,
woran nicht gezweifelt wird. In einigen Gegenden ist für unzweifelhaft mit
einer andern Ableitungssylbe auch unzweifelich üblich. Daher die
Unzweifelhaftigkeit.