Unzüchtig
, [
1143-1144] -er, -ste, adj. et adv.
Unzucht begehend, dazu geneigt, und darin gegründet. 1. * In der ersten
Bedeutung des Hauptwortes, wo es ehedem sehr häufig für ungezogen, unanständig,
ungesittet, ausschweifend, frevelhaft u. s. f. gebraucht wurde. Schon Notker
braucht inzuhtig für ungezogen. Doch in dieser Bedeutung ist es im
Hochdeutschen eben so sehr veraltet, als das Hauptwort. 2. In der
gewöhnlichsten Bedeutung und von Unzucht 2 ist unzüchtig, Neigung und
Fertigkeit äußernd zum unrechtmäßigen Gebrauche des Naturtriebes zur
Fortpflanzung, und darin gegründet. Ein unzüchtiger Mensch. Unzüchtige Worte,
Geberden, welche diese Neigung verrathen. Daher die Unzüchtigkeit, die
Eigenschaft, da eine Person oder Sache unzüchtig ist, wovon Unzucht eigentlich
noch verschieden ist, ob es gleich nicht selten an dessen Statt gebraucht wird.
Anm. In einigen Provinzen, z. B. in Österreich, ist unzüchtig auch so viel als
unreif, unzeitig. Junge unzüchtige Kürbse. Ohne Zweifel auch von ziehen,
gleichsam noch nicht erzogen. [
1143-1144]