Unwissend
, [
1139-1140] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von wissend. 1. Nicht wissend, ohne jedesmahliges Bewußtseyn, wo es
nur als ein Nebenwort und ohne Comparation üblich ist. Unwissend sündigen, so
wohl ohne Bewußtseyn der Handlung, als auch ohne Kenntniß des Gesetzes. Etwas
unwissend thun, ohne Bewußtseyn, 4 Mos. 15, 24. Ein Todtschläger, der eine
Seele unversehens und unwissend schlägt, Jos. 20, 3. (
S. Unwissentlich.) 2. Nicht wissend, d. i. keine
Nachricht, Kenntniß oder Wissenschaft von etwas habend; auch nur als ein
Nebenwort mit der dritten Endung der Person, und nur von geschehenen Dingen.
Das ist mir unwissend, ist mir nicht wissend, nicht bewußt, ich weiß es nicht.
Mir ist nicht unwissend, daß die Sache ihren großen Nutzen hat. Dir war nicht
unwissend, daß das verbothen ist. Aber als ein Mittelwort, mir unwissend ist er
weggegangen, nach dem Lat. me inscio, für ohne mein Wissen, ist wider die
Analogie der Deutschen Sprache. Noch eher lässet sich die zweyte Endung der
Sache entschuldigen. Einer Sache unwissend seyn, von einer geschehenen
Begebenheit keine Wissenschaft oder Kenntniß haben. 3. Keine wissenschaftliche
Erkenntniß von etwas haben, wo dieses Etwas mit dem Vorworte in ausgedruckt
wird, als ein Bey- und Nebenwort. In einer Kunst, in einer Wissenschaft, in den
Rechten unwissend seyn. Ein unwissender in den Rechten. Wo man doch um des
harten Nebenbegriffes der folgenden Bedeutung willen dafür lieber unerfahren,
oder andere glimpfliche Ausdrücke gebraucht. 4. Im engsten Verstande und
absolute ist jemand unwissend, wenn es ihm an der nützlichen Erkenntniß solcher
Wahrheiten fehlet, welche einen Einfluß in die Bestimmung seines Verhaltens
haben, wo es als ein Bey- und Nebenwort und mit der Comparation gebraucht wird.
Ein unwissender Mensch, welchem es an nützlichen Kenntnissen entweder aller
Art, oder nur einer und der andern Art mangelt. Äußerst unwissend seyn. Jemand
ist nicht unwissend, wenn er ver- schiedene und gute nützliche Kenntnisse
besitzt. Wenn die Sache mit dem Vorworte in ausgedruckt wird, so tritt die
vorige Bedeutung mit ein, wo doch aber allemahl der Nebenbegriff des
fehlerhaften, strafbaren oder verschuldeten Mangels der Kenntniß bleibt. In den
Lehren des Christenthums sehr unwissend seyn. [
1141-1142]