Unverzüglich
, [
1135-1136] adj. et adv. ohne Verzug. Das
unverzügliche Recht, in den Rechten einiger Gegenden, da man summarisch mit
Verkürzung der gewöhnlichen Fristen verfähret, ohne vielen und gewöhnlichen
Verzug. Noch häufiger ohne allen Verzug. Einen unverzüglichen Gehorsam leisten.
Unverzüglich gehorchen, kommen. Eine Sache unverzüglich abthun, auf der Stelle,
ohne den geringsten Verzug. Daher die Unverzüglichkeit. Im Theuerdanke kommt
noch das veraltete Nebenwort unverzug in eben dieser Bedeutung vor.