Unverbrüchlich
, [
1129-1130] -er, -ste, adj. et adv. was
auf keine Weise gebrochen wird oder gebrochen werden darf. Ein unverbrüchliches
Stillschweigen beobachten, eine Sache auf das heiligste gewissenhafteste
verschweigen. Am häufigsten als ein Nebenwort. Sein Versprechen unverbrüchlich
halten. Den Frieden unverbrüchlich halten, ohne ihn auf irgend eine Art zu
brechen. Daher die Unverbrüchlichkeit. Anm. Frisch, welcher dieses Wort nur als
ein Nebenwort kannte, glaubte, es habe keine Analogie, vor sich, weil es weder
von Verbruch, als welches nie üblich gewesen, noch von Brüche, Strafe,
herkommen könne. Allein, es stammet von der jetzt veralteten Bedeutung des
Zeitwortes verbrechen her, nach welcher es auch für das einfache brechen in
figürlichem Verstande üblich war, welche noch in der Deutschen Bibel vorkommt.
Ihr habt den Bund Levi verbrochen, Malach. 2, 8. Sie haben den ersten Glauben
verbrochen, 1 Tim. 5, 12. Von welchem Zeitworte denn allerdings ein Hauptwort
Verbruch, für Bruch, üblich gewesen seyn muß, von welchem das veraltete
verbrüchlich und dessen Gegensatz unverbrüchlich gebildet worden; man müßte
denn annehmen, daß dieses letztere aus unverbrechlich verderbt worden.