Unumschränkt
, [
1129-1130] -er, -este, adj. et adv. der
Gegensatz von umschränkt, durch nichts umschränkt oder eingeschränkt, am
häufigsten der Gewalt und Macht nach; uneingeschränkt. Ein König herrscht
unumschränkt, wenn sein Wille durch Verträge mit seinen Unterthanen nicht
eingeschränkt werden kann, wenn er souverain ist. Eine unumschränkte Regierung.
Ein unumschränkter Monarch. Daher die Unumschränktheit.