Unumgänglich
, [
1129-1130] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von umgänglich. 1. Abgeneigt, Umgang mit andern zu pflegen, und darin
gegründet, ingleichen Mangel an den zum geselligen Umgange nöthigen
Eigenschaften habend. Unumgänglich seyn. Ein unumgänglicher Mensch, ein
unumgängliches Betragen. 2. Dessen man nicht Umgang haben kann, d. i.
schlechterdings nothwendig; in welchem Verstande umgänglich nicht üblich ist.
Es ist mir unumgänglich nothwendig. Ein unumgängliches Bedürfniß. Wir müssen
unumgänglich wieder fort. Als ein Beywort ist es seltener denn als ein
Nebenwort. Daher die Unumgänglichkeit, in beyden Bedeutungen.