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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Untugendhaft | | Unübersehbar

Unüberlegt

, [1129-1130] -er, -este, adj. et adv. nicht überlegt, den Umständen und den Folgen nach nicht gehörig überdacht und darin gegründet. Ein unüberlegtes Einfall. Unüberlegt handeln. Ein unüberlegter Mensch, welcher Fertigkeit besitzet, ohne gehörige Überlegung zu handeln; ein unbedachtsamer, unbesonnener. Daher die Unüberlegtheit, die Eigenschaft, da eine Sache unüberlegt ist, ingleichen die Fertigkeit, so zu handeln. S. Überlegen.
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