Unüberlegt
, [
1129-1130] -er, -este, adj. et adv. nicht
überlegt, den Umständen und den Folgen nach nicht gehörig überdacht und darin
gegründet. Ein unüberlegtes Einfall. Unüberlegt handeln. Ein unüberlegter
Mensch, welcher Fertigkeit besitzet, ohne gehörige Überlegung zu handeln; ein
unbedachtsamer, unbesonnener. Daher die Unüberlegtheit, die Eigenschaft, da
eine Sache unüberlegt ist, ingleichen die Fertigkeit, so zu handeln.
S. Überlegen.