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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Überlegen

, [763-764] verb. reg. act. 1. Überlegen, ich lege über, übergelegt, über zu legen, über ein anderes Ding legen, ohne Nennung dieses andern Dinges. Ein Pflaster überlegen, über die Wunde. Ein strafbares Kind überlegen, über den Stuhl, um es zu züchtigen. 2. Überlegen, ich überlege, überlegt, zu überlegen. 1) Zu stark belegen, mehr ein- oder auflegen, als ein Ding tragen oder ertragen kann. Ein Haus mit Einquartierung überlegen. Die Unterthanen sind mit Abgaben überlegt. 2) Von einer jetzt veralteten Bedeutung des einfachen Zeitworte legen, wovon sich aber doch einige Spuren finden, ( S. dasselbe,) ist eine Sache überlegen, figürlich, sie sich in ihrem ganzen Zusammenhange vorstellen, um sein Verhalten dadurch zu bestimmen, durch welche letzte Einschränkung es sich von überdenken, nachdenken, betrachten u. s. f. unterscheidet, aber mit erwägen, so ziemlich gleich bedeutend ist. Ich habe die Sache reiflich überlegt. Man muß es besser überlegen. Überlegen sie meine Umstände. Nieders. averleggen. Siehe Überlegsam, Überlegt und Überlegung.
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