Untheilhaft
, [
1125-1126] -er, -este, adj. et adv. der
Gegensatz von theilhaft, der doch im Hochdeutschen wenig gebraucht wird. 1.
Einer Sache nicht theilhaft oder theilhaftig, in welchem Verstande es am
seltensten ist. Eines Verbrechens untheilhaft seyn, keinen Theil daran haben.
2. Was sich nicht bequem oder vortheilhaft in mehrere Theile theilen lässet.
Kalbfleisch ist untheilhaft. So auch die Untheilhaftigkeit.