Unterziehen
, [
1125-1126] verb. irreg. act. (
S. Ziehen.) 1. Unterziehen; ich ziehe unter,
untergezogen, unter zu ziehen; unter etwas ziehen, mit dessen Verschweigung.
Die Pferde unterziehen, unter ein Obdach. Eine Schwelle unterziehen, eine neue
Schwelle unter einem Haufe anbringen. Eine Mauer unterziehen, unter ein Gebäude
ziehen. 2. Unterziehen; ich unterziehe, unterzogen, zu unterziehen. (1)
Eigentlich, in der vorigen Bedeutung, nur daß hier die Sache, unter welche
etwas gezogen wird, im Accusativ ausgedruckt wird; doch nur in einigen Fällen.
Ein Bettgestell mit Riemen unterziehen. Ein Gebäude mit einer Mauer
unterziehen. (2) Figürlich, als ein Reciprocum, sich einer Sache unterziehen,
die Bewerkstelligung derselben übernehmen, am häufigsten von der
Bewerkstelligung der Sache eines andern. Es herrscht in dieser Bedeutung eben
dieselbe Figur als in unternehmen, unterfangen, unterstehen, unterwinden, nur
daß hier die Nebenbegriffe der Wichtigkeit, der Verwegenheit, des Verbothenen
u. s. f. fehlen. So auch die Unterziehung in den Bedeutungen dieses zweyten
Verbi. [
1125-1126]