Unterwerfen
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1123-1124] verb. irreg. act. (
S. Werfen;) ich unterwerfe, unterworfen, zu unterwerfen,
von seiner oder eines andern Gewalt abhängig machen. Sich ein Land unterwerfen.
Nun gedenket ihr, die Kinder Juda und Jerusalem euch zu unter- werfen, 2 Chron.
28, 10. Ein Leib, der Sünde unterworfen, Weish. 1, 4. Dein Wille soll deinem
Manne unterworfen seyn, 1 Mos. 3, 16. Niemanden unterworfen seyn. Ingleichen
als ein Reciprocum. Sich jemanden unterwerfen, dessen höchste Gewalt über sich
thätig erkennen. In weiterm Verstande sagt man, ein Ding sey einem andern
unterworfen, wenn es häufig von demselben bestimmt wird. Wir bleiben Menschen,
die Fehlern unterworfen sind. Der Leib ist der Veränderung unterworfen. Die
Tugend ist nicht dem Wechsel der Zeit unterworfen, nicht von demselben
abhängig, wird nicht davon bestimmt. Allerley Unglücksfällen unterworfen seyn.
In noch weiterm Verstande oft nur von der nahen Möglichkeit, von einem Dinge
bestimmt zu werden. Der Feuersgefahr unterworfen seyn. Daher die Unterwerfung,
doch nur in der eigentlichen Bedeutung, wo es so wohl im thätigen als
reciproken Verstande gebraucht wird. Die Unterwerfung eines Landes, thätig. Die
Unterwerfung unter Gott, unter einem Könige, in der reciproken Bedeutung. Anm.
Schon bey dem Kero untaruuerfan, der auch das Hauptwort Untarworfanij für
Unterwerfung hat. Es bedeutet, so wie das Lat. subiicere, eigentlich unter sich
werfen.
S. auch Unterwürfig und Unterwürfigkeit.
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1123-1124]