Unterschieben
, [
1113-1114] verb. irreg. act. (
S. Schieben.) Ich schiebe unter, untergeschoben, unter
zu schieben. 1. Eigentlich, unter etwas schieben, mit Verschweigung dieses
Etwas, in welchem Verstande es doch wenig gebraucht wird. Einen Wagen
unterschieben, unter ein Obdach. 2. Figürlich schiebt man etwas unter, wenn man
etwas unechtes oder solches unvermerkt an die Stelle des echten und wahren
bringt oder setzet, unter dem Scheine des wahren einschiebt. Ein falsches
Testament unterschieben, es heimlich an die Stelle des wahren legen. Ein Kind
unterschieben. Ein untergeschobenes Kind, untergeschobenes Testament.
Ingleichen mit der dritten Endung der Person. Jemandes Worten einen falschen
Verstand unterschieben, ihm eine irrige Meinung unterschieben. Anm. In einigen
Gegenden beyschieben. Schieben veranlasset den Begriff des Unvermerkten, der
Heimlichkeit. Unter scheinet hier entweder den Begriff der Richtung nach und
unter mehrern Dingen zu haben, gleichsam etwas unechtes unter das echte
schieben, oder auch die Art und Weise zu bezeichnen, unter dem Scheine des
Guten einschieben. In beyden Fällen ist der Ausdruck elliptisch. In dem Lat.
supponere, supposititius liegt eine ähnliche Figur zum Grunde.