Der Untersatz
, [
1111-1112] des -es, plur. die -sätze,
dasjenige, was unter ein anderes Ding gesetzt wird. 1. Eigentlich, wo es in
vielen einzelnen Fällen gebraucht wird, wo ein solches Ding keinen eigenen
Nahmen hat, zum Unterschiede von einem Aufsatze, zuweilen auch von einem
Übersatze. So ist in den Säulenordnungen der Untersatz die viereckte Erhöhung
zwischen dem Säulenfuße und dem Säulenstuhle; Französ. Escabeau. Bey den
Schlössern sind die Untersätze Stücke gestählten Eisens von allerley Gestalt,
welche man in die Schraubstöcke spannet, und darauf allerley Zierathen
aufriefet, und auch Docken genannt werden. Was unter einen Bienenstock gesetzt
wird, denselben zu erhöhen, heißt gleichfalls ein Untersatz; und so in andern
Fällen mehr. 2. In der Logik ist der Untersatz derjenige Vordersatz eines
Schlusses, worin das Subject oder Vorderglied (Terminus minor) mit dem
Mittelgliede (Terminus medius) verglichen wird, Lat. Propositio minor; zum
Unterschiede von dem Obersatze, unter welchem er der natürlichen Folge der
Sätze nach stehet.