Untersagen
, [
1109-1110] verb. reg. act. ich untersage,
untersagt, zu untersagen, welches mit verbiethen gleich bedeutend ist. Einem
etwas untersagen. Die Ausfuhre des Getreides untersagen. Daher die Untersagung.
Es scheinet nach dem Lat. interdicere gebildet zu seyn. Wachter hingegen hält
es für eine Ellipse, und erkläret es unter Bedrohung der Strafe sagen oder
verbiethen; allein, dann müßte sagen auch verbiethen bedeutet haben, welches
doch unerweislich ist. Erträglicher ließe sich die Ellipse, wenn hier anders
eine Statt findet, so erklären: sagen, daß etwas unterbleibe oder unterlassen
werde. [
1111-1112]