Das Unterpfand
, [
1109-1110] des -es, plur. die -pfänder,
ein Pfand, so fern es einem andern zur Sicherheit einer ihm schuldigen
Verbindlichkeit gegeben wird. Jemanden einen Ring zum Unterpfande geben. Ich
setze meine Ehre zum Unterpfande. Ein Gut zum Unterpfande verschreiben. Ehedem
war es gewöhnlich, Personen zum Unterpfande der Treue zu geben. Anm. Im Schwed.
Underpant, im Angels. Undervedde, im mittlern Lat. Subterwadium und Subpignus,
alle nach dem Griech. hier nichtlateinischer Text, siehe Image,
Hypothek. Da das einfache Pfand bereits ein zur Sicherheit einer eingegangenen
Verbindlichkeit gegebenes Gut bedeutet, so könnte das verlängerte Unterpfand
unnöthig und überflüssig scheinen. Allein, es findet doch zwischen beyden noch
ein Unterschied Statt. Wolf, Haltaus und andere nennen ein zur Sicherheit
übergebenes bewegliches Gut ein Pfand, ein unbewegliches aber, welches nur
verschrieben oder mündlich eingesetzt wird, ein Unterpfand; allein dieser
Unterschied ist in dem Sprachgebrauche nicht gegründet. Unterpfand ist vielmehr
in weiterm Umfange der Bedeutung üblich, als Pfand, indem es auch von Personen
und unbeweglichen Dingen gebraucht wird, von welchen Pfand nicht gewöhnlich
ist. Überdieß ist es edler als Pfand in den meisten Fällen, vermuthlich nur,
weil es durch den gemeinen Gebrauch noch nicht so sehr herab gewürdigt worden,
als dieses. Im 15ten Jahrhundert kommt dafür im Oberdeutschen auch Fürphant
vor.