Die Bestallung
, plur. die -en, das Substantiv des veralteten Verbi bestallen,
so fern solches in engerem Verstande zu einem Amte bestellen bedeutet, welches
noch in der Kanzelleysprache des Hochdeutschen so wohl für die Bestellung
zu einem Dienste oder Amte, als auch, und zwar am häufigsten, von der
damit verbundenen Besoldung üblich ist. Einen in Bestallung nehmen. Er hat
jährlich 100 Kthlr. Bestallung. Bestallung geben. Daher der
Bestallungsbrief, diejenige Urkunde, worin jemand zueinem Dienste oder Amte
bestellet, und ihm darin sein Gehalt versichert wird. [
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