Unternehmen
, [
1107-1108] verb. irreg. act. (
S. Nehmen.) Ich unternehme, unternommen, zu unternehmen,
sich, etwas Wichtiges zu bewerkstelligen, anheischig machen, etwas Schweres zu
thun vornehmen, ingleichen dasselbe wirklich anfangen, so wohl mit der vierten
Endung der Sache, als auch mit dem Infinitiv des Zeitwortes und dem Wörtchen
zu. Einen Bau unternehmen. Viel unternehmen und wenig ausführen. Ich unternehme
es nicht, ihn darin zu entschuldigen. Ein unternehmender Mann, in engerm
Verstande, welcher Neigung und Fertigkeit besitzt, schwere und wichtige Dinge
zu unternehmen. Daher das Unternehmen, auch von einer solchen unternommenen
Sache, wofür doch das folgende Unternehmung üblicher ist. Anm. Dieses Zeitwort
scheinet nach dem Lat. suscipere gebildet zu seyn, oder vielmehr, es liegt in
beyden, so wie in dem Franz. entreprendre, einerley Figur zum Grunde, welche
das Angreifen eines schweren Körpers an dem untern Theile ist, um ihn
aufzuheben. Es kommt darin mit sich unterwinden, unterfangen und unterstehen
überein, nur daß die beyden letzen am häufigsten von verwegenen und verbothenen
Dingen gebraucht werden, unternehmen aber die Vernunft oder Rechtmäßigkeit
unentschieden lässet. Übernehmen gründet sich auf eine ähnliche Figur. Im
Oberdeutschen wird es auch als ein Reciprocum mit der zweyten Endung der Sache
verbunden, sich eines Dinges unternehmen, und alsdann oft mit dem Nebenbegriffe
des Verwegenen oder Unerlaubten für unterfangen oder unterstehen gebraucht.