Der Unterläufer
, [
1105-1106] des -s, plur. ut nom. sing.
ein nur in einigen Fällen übliches Wort. 1. Ein untergeordneter, einem andern
nachgeordneter Läufer; in welchem Verstande in dem Salzwerke zu Halle gewisse
Knechte, welche im Nothfalle anstatt der Gerenthner die Sohle in die Kothen
laufen oder tragen, Unterläufer genannt werden. Figürlich ist in einigen
Gegenden, besonders Niederdeutschlandes, ein Unterläufer derjenige, der sich
unbefugt einer fremden Handlung anmaßet, sich unbefugt unter andere
Handelsleute und in Handelssachen mischet, da denn auch wohl ein
Schleichhändler, ingleichen ein Schiff, welches verbothene Handlung treibt, ein
Unterläufer genannt wird. Es ist in dieser Bedeutung nach dem Engl. interloper
gebildet, welches in eben diesem Verstande üblich ist, Franz. Interlope oder
Entre- lope, von to interlope, sich unbefugt in eine fremde Handlung mischen.
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1105-1106]