Unterlaufen
, [
1105-1106] verb. irreg. act. et neutr. (
S. Laufen.) 1. unterlaufen, ich laufe unter, bin
untergelaufen, unter zu laufen; als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn; unter
etwas laufen, mit dessen Verschweigung, in welchem Verstande es doch nur selten
gebraucht wird. In der figürlichen R. A. mit unter laufen, sich mit unter
andern Dingen befinden, ingleichen, unter mehrern bessern Dingen eben derselben
Art unbemerkt bleiben, schreibt man es lieber getheilt, so daß unter nicht so
wohl das Vorwort, als vielmehr das Nebenwort, ist. 2. Unterlaufen, ich
unterlaufe, unterlaufen, zu unterlaufen, als ein Activum, unter etwas laufen,
mit dessen Meldung im Accusativ, wo es doch auch nur in einigen bereits
eingeführten Fällen üblich ist. (1) Jemanden den Degen unterlaufen, unter den
gezogenen Degen eines andern laufen oder springen, und ihn dadurch wehrlos
machen; eine schon lange übliche Bedeutung.
Sy wolten gleich geschlossen han, Da übereylt sie der theuer
Mann Vnnder lieff in alle ir wer (Gewehr), Theuerd. Kap. 87.
Die Jäger unterlaufen den Auerhahn, wenn sie in der Balz,
indem er auf dem Baume sitzet und schleifet (eine Art seiner Stimme),
unvermerkt unter ihn laufen oder springen, um ihm mit dem Schusse beyzukommen;
welches auch unterspringen, ingleichen abspringen genannt wird. (2) Die Haut
ist mit Blut unterlaufen, wenn sich ausgetretenes Geblüt unter die Haut
verbreitet hat. Die Striemen sind mit Blut unterlaufen. Anm. Ehedem sagte man
auch einen Streit unterlaufen, sich darein legen, ihn schlichten; vermuthlich,
als eine Figur der vorigen ersten Bedeutung.