Die Unterlassung
, [
1105-1106] plur. doch nur selten, die
-en, der Zustand, da man etwas nicht thut, welches zu thun man einige
Bestimmung hat. Die Unterlassung des Schreibens, einer Pflicht, des Gebethes u.
s. f. Daher die Unterlassungssünde, die strafbare Unterlassung einer befohlnen
Handlung, die Übertretung eines Forderungsgesetzes; im Gegensatze der
Begehungssünde, die Übertretung eines Verbothes.