Der Unterlaß
, [
1103-1104] des -sses, plur. car.
derjenige Zustand, da die Fortdauer einer Handlung oder eines Zustandes
unterbrochen wird; ein nur allein in der vierten Endung mit dem Vorworte ohne
übliches Wort. Ohne Unterlaß arbeiten, ohne aufzuhören, unablässig. Ich gedenke
euer ohne Unterlaß, Röm. 1, 9. Die Schmerzen halten ohne Unterlaß an. In den
meisten übrigen Fällen, wo das Vorwort ohne nicht Statt findet, ist dafür
Unterlassung üblich. Schon bey dem Kero Untarlaz.